Einen Anspruch auf Frühförderung durch die Sehbehindertenschule haben alle sehgeschädigten Kinder im vorschulischen Alter. Dazu gehören blinde, sehbehinderte und mehrfachbehinderte sehgeschädigte Kinder. Je früher die Förderung einsetzt, desto besser sind die Möglichkeiten durch geeignete Maßnahmen die Entwicklung des Kindes günstig zu beeinflussen. Die Frühförderung ist kostenlos.
Definition.
Sehbehinderung/Blindheit

OrganisationDie Frühförderung wird durch ausgebildete Sonderschullehrerinnen im Rahmen von Hausbesuchen oder Besuchen in Kindergärten angeboten. Darüber hinaus besteht für interessierte Familien die Möglichkeit an regelmäßigen Elternkindtreffen ( s. Aktuelle Termine ) oder an einem einmal jährlich stattfindenden Elternwochenende teilzunehmen. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen in der Nutzung schulischer Einrichtungen. Außerdem kann in regelmäßigen Abständen die in der Schule befindliche Sehhilfenberatung in Anspruch genommen werden.
Fortbildungen
Zusätzlich werden im Rahmen der Fühförderung auch Fortbildungen angeboten.
Veröffentlichungen
Herstellung und Einsatz von Tastbilderbüchern und anderen taktilen Medien für sehgeschädigte Kinder
A.Barkow / G.SifrinDiese Broschüre gibt Hinweise zur Gestaltung von Bilderbüchern und Umarbeitung bereits vorhandener Bücher für blinde und sehbehinderte Kinder im Kleinkind- und Vorschulalter. Im Mittelpunkt steht die Adaption unter optischen und taktilen Gesichtspunkten.
Zu erhalten über unsere Frühförderstelle ( Tel. 0211 –9995774 oder e-Mail) zum Kopierpreis von 5 Euro zuzügl. der Versandkosten.
Aktuelle Termine